Kaskogutachten


Haben Sie einen Verkehrsunfall verursacht?

Viele Versicherungen vertrauen nur ihren eigenen Kfz Gutachter. Warum sollten Sie es also nicht genauso tun und Ihrem Gutachter aus Oberhausen vertrauen?

Bei der Teilkasko und Vollkasko wird Ihr Schaden von Ihrer Versicherung reguliert

Bei einem Vollkasko und Teilkaskoschaden haben Sie einen Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug wie zum Beispiel ein selbstverschuldeter Unfall, Fahrerflucht, Unfall mit Haarwild, Glasbruchschäden, Diebstahlschäden oder Einbruch.

Im Kaskoschadenfall ist die Versicherung weisungsberechtigt, in dem Fall müssen Sie die Anweisungen Ihrer Versicherung befolgen. Die Übernahme der Kosten für ein Kfz Gutachten ist im Kasko-Schadenfall mit der Versicherung abzustimmen. Daher ist es besonders wichtig, dass Sie die Übernahme dieser Kosten mit Ihrer Versicherungsgesellschaft vorab klären. Die Gutachten vom Sachverständigenbüro Oberhausen werden jedoch sehr oft auch von Ihrer Versicherung akzeptiert.

Ersetzt werden im Kaskoschadenfall in der Regel nur die reinen Reparaturkosten. Sonstige Leistungen wie beispielsweise ein Mietwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung usw., sind von der Leistung üblicherweise ausgeschlossen.

Sollten die Kosten für den freien Kfz Gutachter aus Oberhausen nicht übernommen werden, so schickt ihnen die Versicherung einen eigenen Kfz Gutachter. An dieser Stelle haben wir vom Sachverständigenbüro Oberhausen die Möglichkeit, das bereits erstellte Kfz Gutachten von Ihrer Versicherung zu prüfen.